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Allgemeine Geschäftsbedingungen DJ Dirk Dallig 

§1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen DJ Dirk Dallig und Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt), die Sach und Dienstleistungen von DJ Dirk Dallig in Anspruch nehmen.

Etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
 

§2 Angebot und Vertragsausschluss

1. Die Angebote von DJ Dirk Dallig sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.

Die Auftragsbestätigung durch DJ Dirk Dallig bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder der fernschriftlichen Form (Telefax oder E-Mail).

2. Die Mietzeit von Technik erstreckt sich auf die vereinbarte Dauer / Dauer der betreffenden Veranstaltung.

§3 Gewährleistung und Haftung

1. DJ-Leistungen

DJ Dirk Dallig verpflichtet sich die schriftlich vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Im Falle von Krankheit oder anderen Gründen, die DJ Dirk Dallig an der Wahrnehmung der Vereinbarungen hindern, wird eine Ersatzgestellung garantiert.

Kurzfristige (unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn) und nicht absehbare Ereignisse, verursacht z.B. durch höhere Gewalt, entbinden von dieser Verpflichtung. Vorgestellte Vereinbarung gilt ebenfalls für die jeweilige Ersatzgestellung.
 

§4 Technisches Gerät

1. Der Kunde haftet für während der Veranstaltung verursachte Beschädigungen, Verluste und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte.

 

§5 Gewährleistungsansprüche des Kunden

Liegt ein Mangel vor, so ist DJ Dirk Dallig nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur berechtigt. Ist ein Austausch oder eine Reparatur nicht rechtzeitig möglich, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Mietpreises zu verlangen. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden im Übrigen sind ausgeschlossen.
 

§6 Schadensersatz

1. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.

2. Bei der Vermietung von technisch aufwendigen Geräten (wie z.B. Mischpulte, Farbwechsler, computergesteuerte Leuchten usw.) ohne Fachpersonal von DJ Dirk Dallig wird grundsätzlich keine Haftung für die ordnungsgemäße Funktion übernommen. Dem Kunden obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweislast für Schadensgrund- und -höhe.

3. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien zu sorgen. Ferner ist das Leihmaterial grundsätzlich nur bestimmungsgemäß einzusetzen. Sollten Unklarheiten oder Zweifel über den bestimmungsgemäßen Einsatz bestehen, muss ein Sachkundiger befragt werden. Ansonsten gelten alle unter §6 genannten Haftungsbeschränkungen.
 

§7 Preise/Zahlungen

1. Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. Sollte dies nicht geschehen sein, gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste ohne Abzüge. Die Zahlung erfolgt per Vorauskasse oder unmittelbar nach der Veranstaltung.

6. Zahlungsverzug des Kunden tritt spätestens ein, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der Mietdauer gezahlt wurde. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden kann DJ Dirk Dallig ohne besonderen Nachweis die gesetzlichen Verzugszinsen gem. §§ 288, 247 BGB verlangen. Weitergehende Schadenersatzansprüche aus dem Gesichtspunkt des Zahlungsverzuges werden nicht ausgeschlossen.

7. Der Kunde kann nur dann mit Forderungen aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend machen, wenn dies unstrittig oder rechtskräftig festgestellt ist.
 

§8 Dienstleistungen

1. Der Vertrag über Dienstleistungen wie z.B. Musik & DJ-Leistung, Auf/Abbau und/oder Bedienung von technischen Geräten etc. kommt durch Auftragsbestätigung zustande. Bei Absage einer gebuchten Veranstaltung durch den Auftraggeber kann  Schadenersatz fällig werden. Bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 100%, bis 16 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 75%, bis 32 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50% der schriftlich vereinbarten Gage / Gerätemiete fällig. Die jeweiligen ersparten Aufwendungen werden unter Offenlegung der Kalkulation hierbei berücksichtigt.

2. Der Auftraggeber sorgt für zumutbare, transportgerechte Zugänge, Auf- und Abbauzeiten und eine geeignete und ausreichende Fläche inkl. Stromanschluss je nach Bedarf (220V). Die Fläche/Räumlichkeit muss frei nutzbar sein. Sollten zum vereinbarten Aufbau-/ Abbautermin die vorstehend genannten Erfordernisse nicht erfüllt sein, so ist DJ Dirk Dallig berechtigt, die Dienstleistung nicht auszuführen. Zusatzkosten hierfür trägt der Auftraggeber.

Die Kosten für den eigentlichen Auftrag bleiben hiervon unberührt.
 

§9 Genehmigungen / GEMA

Der Kunde / Auftraggeber ist verantwortlich für alle veranstaltungserforderlichen Genehmigungen (GEMA / Stadtverwaltung etc.).
 

§10 Schlussbestimmungen

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen DJ Dirk Dallig und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Bochum.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt. Kommt eine Einigung nicht zustande gilt die gesetzliche Regelung.

 
 
 
 
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